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Das Zeichen  soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!


( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"  - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT   )

Details
Mal noch schnell was zum Lesen für Euch:


Im Grundgesetz, Artikel 21 (1), heißt es:
"Die Parteien wirken bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit.
Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung
muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Sie müssen über die Herkunft und Verwendung
ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffent-
lich Rechenschaft geben."

Im Parteiengesetz, Artikel 2 (1), heißt es
zum Begriff der Partei:

"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die
dauernd oder für längere Zeit für den Bereich
des Bundes oder eines Landes auf die politische
Willensbildung Einfluss nehmen und an der
Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag
oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie
nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhält-
nisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit
ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mit-
glieder und nach ihrem Hervortreten in der
Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr
für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

[...]"









Die politischen Positionen die es gegen "die Führung 
der Linkspartei" zu verteidigen gilt sind keine
Beteiligung an Regierungen die Politik des Sozialabbaus,
Stellenabbaus, Privatisierung von Wohnungen und
lebensnotwendigen Einrichtungen betreiben sowie 1,- Euro
Kräfte in dem von Ihnen regierten Bereich einsetzt und
damit Hartz IV aktiv mitträgt. Das sind die Sachen die
mit der WASG nicht gehen wenn man sich an die Gründungs-
ziele hält.

Der überwiegende Teil der Linkspartei im Westen
unterstützt diese Positionen.


Lediglich im Osten ist die Einstellung anders.


Dort allerdings fallen die Entscheidungen da die west-
lichen Linksparteiländer Delegiertenmässig einflusslos
sind.


Die Mehrheit des BUVO und etliche Funktionsträger in
der WASG vertreten die Linie der Beteiligung an
Regierungen mit neoliberaler Politik um die Macht der
Partei zu stärken zum Nachteil unserer Wähler.

Ähnlich realpolitisch denken Lafontaine Maurer und
viele ehemalige SPDler.

Die Fronten verlaufen also eindeutig nicht zwischen den
Parteigrenzen.


Die Basis von Linkspartei und WASG muss sich gegen
die Bestrebungen der BUVO Mehrheit und Linkspartei BUVO
sowie der Funktinsträger in Linkspartei und WASG durch-
setzen die Beteiligung an neoliberalen Regierungen
als Erfüllingsgehilfe zum Nachteil unserer Wähler
durchsetzen wollen.

Gruss
Wolfgang Gäding
Düsseldorf
 
 

Sprüchlein der Minute
Man muß zwar kein Trottel sein, um 100 Tage auf Rundfunk
und Fernsehen zu verzichten - aber wer auf Mail und News
verzichtet, ist als Sklave bequem handhabbar.
Wau Holland

Bildung

Student im Universitätsgebäude

Besseres Lernen ein Leben lang

Ohne hochwertige Bildung kann sich unser Land im internationalen Wettbewerb nicht behaupten. Der demographische Wandel stellt uns überdies unter einen besonderen Druck, dem wir nur durch gesellschaftliche Innovationen standhalten können. Deshalb engagiert sich die Bertelsmann Stiftung für eine grundlegende Reform des Bildungswesens in Deutschland. In ihrer Arbeit befasst sich die Stiftung mit verschiedenen Stationen der Bildungsbiographien, zeitlichen wie räumlichen.
   
"Zeitzeugnisse (in Fortsetzung)"        
Verein

Verein ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung
<http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03743.html> , zu der sich eine
Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen
<http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02321.html> für längere Zeit zu
einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer
organisatorischen Willensbildung unterworfen hat. Vereine sind nicht
politische Parteien <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02266.html> ,
und Fraktionen <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00753.html> des
Deutschen Bundestages <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00386.html>
und der Parlamente der Länder. Vgl. § 1 Vereinsgesetz.
Gesetz
über die politischen Parteien
(Parteiengesetz)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl.
I S. 3673)
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Abschnitt
Innere Ordnung
§ 6
Satzung und Programm
(1) Die Partei muss eine schriftliche Satzung und ein schriftliches
Programm haben. Die Gebietsverbände
regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung
des jeweils nächsthöheren
Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält.
(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über
- 3 -
1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz
und Tätigkeitsgebiet der
Partei,
2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder,
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder,
4. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihren Ausschluss
(§10 Abs. 3 bis 5),
5. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände,
6. allgemeine Gliederung der Partei,
7. Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstandes und der übrigen Organe,
8. der Beschlussfassung durch die Mitglieder- und Vertreterversammlungen
nach § 9 vorbehaltene
Angelegenheiten,
9. Voraussetzung, Form und Frist der Einberufung der Mitglieder- und
Vertreterversammlungen sowie
Beurkundung der Beschlüsse,
10. Gebietsverbände und Organe, die zur Einreichung (Unterzeichnung) von
Wahlvorschlägen für
Wahlen zu Volksvertretungen befugt sind, soweit hierüber keine
gesetzlichen Vorschriften bestehen,
11. eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der
Parteitag die Auflösung der Partei
oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien
nach § 9 Abs. 3 beschlossen
hat. Der Beschluss gilt nach dem Ergebnis der Urabstimmung als
bestätigt, geändert
oder aufgehoben,
12. Form und Inhalt einer Finanzordnung, die den Vorschriften des
Fünften Abschnittes dieses Gesetzes
genügt.
(3) Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter
1. Satzung und Programm der Partei,
2. Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit
Angabe ihrer Funktionen,
3. Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes
mitzuteilen. Änderungen zu Satz 1 Nr. 1 und 2 sind bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Kalenderjahres
anzuzeigen. Die Unterlagen können beim Bundeswahlleiter von jedermann
eingesehen werden.
Abschriften dieser Unterlagen sind auf Anforderung gebührenfrei zu
erteilen.
(4) Bei Parteien, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Landes
beschränkt (Landesparteien),
gelten die in diesem Gesetz für die Partei getroffenen Regelungen für
den Landesverband.



Fünfter Abschnitt
Rechenschaftslegung
§ 23
Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
(1) Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der
Mittel sowie über das
Vermögen der Partei zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr) in einem
Rechenschaftsbericht
wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich
Rechenschaft zu geben. Der Rechenschaftsbericht
soll vor der Zuleitung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages im
Vorstand
der Partei beraten werden. Der Bundesvorstand der Partei sowie die
Vorstände der Landesverbände
und die Vorstände der den Landesverbänden vergleichbaren Gebietsverbände
sind jeweils für ihre Rechenschaftslegung
verantwortlich. Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und
einem
vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen
Vorstandsmitglied oder von einem
für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium
gewählten Vorstandsmitglied
unterzeichnet. Diese für die Finanzangelegenheiten zuständigen
Vorstandsmitglieder versichern mit
ihrer Unterschrift, dass die Angaben in ihren Rechenschaftsberichten
nach bestem Wissen und Gewissen
wahrheitsgemäß gemacht worden sind. Der Rechenschaftsbericht der
Gesamtpartei wird von einem
vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen
Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes
oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung
zuständigen Gremium gewählten
Mitglied des Bundesvorstandes zusammengefügt und unterzeichnet.
(2) Der Rechenschaftsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 geprüft werden. Bei Parteien, die
die Voraussetzungen
des § 18 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz nicht erfüllen, kann der
Rechenschaftsbericht auch von einem
vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft geprüft
werden. Er ist entsprechend
der Frist nach § 19a Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz beim Präsidenten des
Deutschen Bundestages einzureichen
und von diesem als Bundestagsdrucksache zu verteilen. Erfüllt eine
Partei die Voraussetzungen
des § 18 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz nicht und verfügt sie im
Rechnungsjahr weder über Einnahmen
noch über ein Vermögen von mehr als 5 000 Euro, kann sie bei dem
Präsidenten des Deutschen Bundestages
einen ungeprüften Rechenschaftsbericht einreichen. Der Präsident des
Deutschen Bundestages
kann untestiert eingereichte Rechenschaftsberichte veröffentlichen. Der
Rechenschaftsbericht der
Partei ist dem jeweils auf seine Veröffentlichung folgenden
Bundesparteitag zur Erörterung vorzulegen.
(3) Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft gemäß § 23a, ob der
Rechenschaftsbericht den
Vorschriften des Fünften Abschnittes entspricht. Das Ergebnis der
Prüfung ist in dem Bericht nach Absatz
4 aufzunehmen.
(4) Der Präsident des Deutschen Bundestages erstattet dem Deutschen
Bundestag alle zwei Jahre
über die Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die
Rechenschaftsberichte der Parteien Bericht.
Zusätzlich erstellt er vergleichende jährliche Kurzübersichten über die
Einnahmen und Ausgaben sowie
über die Vermögensverhältnisse der Parteien. Die Berichte werden als
Bundestagsdrucksachen verteilt.
- 12 -
§ 23a
Prüfung des Rechenschaftsberichts
(1) Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft den vorgelegten
Rechenschaftsbericht auf formale
und inhaltliche Richtigkeit. Er stellt fest, ob der Rechenschaftsbericht
den Vorschriften des Fünften
Abschnittes entspricht. Eine erneute Prüfung ist nur vor Ablauf der in §
24 Abs. 2 bestimmten Frist
zulässig.



§ 25
Spenden
(1) Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Bis zu einem Betrag
von 1.000 Euro kann eine
Spende mittels Bargeld erfolgen. Parteimitglieder, die Empfänger von
Spenden an die Partei sind, haben
diese unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten satzungsmäßig
bestimmtes Vorstandsmitglied
weiterzuleiten. Spenden sind von einer Partei erlangt, wenn sie in den
Verfügungsbereich eines
für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines
hauptamtlichen Mitarbeiters
der Partei gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender
zurückgeleitete Spenden
gelten als nicht von der Partei erlangt.
(2) Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen
sind:
1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften,
Parlamentsfraktionen und –gruppen sowie
von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen;
2. Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften,
Personenvereinigungen und Vermögensmassen,
die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen
Verfassung und nach
der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung);
3. Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei
denn, dass
- 16 -
a) diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des
Grundgesetzes, eines
Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens,
dessen Anteile sich
zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des
Grundgesetzes oder
eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in
einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen,
b) es sich um Spenden an Parteien nationaler Minderheiten in ihrer
angestammten Heimat
handelt, die diesen aus Staaten zugewendet werden, die an die
Bundesrepublik Deutschland
angrenzen und in denen Angehörige ihrer Volkszugehörigkeit leben oder
c) es sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1.000 Euro
handelt;
4. Spenden von Berufsverbänden, die diesen mit der Maßgabe zugewandt
wurden, sie an eine politische
Partei weiterzuleiten;
5. Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der
öffentlichen Hand stehen
oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte
Beteiligung der öffentlichen
Hand 25 vom Hundert übersteigt;
6. Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und
deren Spender nicht feststellbar
sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende
eines nicht genannten
Dritten handelt;
7. Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung
eines bestimmten wirtschaftlichen
oder politischen Vorteils gewährt werden;
8. Spenden, die von einem Dritten gegen ein von der Partei zu zahlendes
Entgelt eingeworben werden,
das 25 vom Hundert des Wertes der eingeworbenen Spende übersteigt.
(3) Spenden und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder
mehrere ihrer Gebietsverbände,
deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10.000 Euro
übersteigt, sind unter
Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe
der Spende im Rechenschaftsbericht
zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro
übersteigen, sind
dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.
Dieser veröffentlicht die Zuwendung
unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.
(4) Nach Absatz 2 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich,
spätestens mit Einreichung
des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den
Präsidenten des Deutschen
Bundestages weiterzuleiten.
§ 26
Begriff der Einnahme
(1) Einnahme ist, soweit für einzelne Einnahmearten (§ 24 Abs. 4) nichts
besonderes gilt, jede von
der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung. Als Einnahmen gelten
auch die Freistellung von üblicherweise
entstehenden Verbindlichkeiten, die Übernahme von Veranstaltungen und
Maßnahmen
durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird, die
Auflösung von Rückstellungen
sowie Wertaufholungen im Anlagevermögen.
(2) Alle Einnahmen sind mit ihrem vollen Betrag an der für sie
vorgesehenen Stelle einzusetzen und
in der Vermögensbilanz zu berücksichtigen.
(3) Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, sind mit den im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr für
gleiche oder vergleichbare Leistungen üblicherweise zu zahlenden Preisen
anzusetzen.
- 17 -
(4) Die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien erfolgt grundsätzlich
unentgeltlich. Sach-, Werk- und
Dienstleistungen, die die Mitglieder außerhalb eines Geschäftsbetriebes
üblicherweise unentgeltlich
zur Verfügung stellen, bleiben als Einnahmen unberücksichtigt. Ein
Kostenersatz bleibt hiervon unberührt.
(5) Beiträge und staatliche Mittel, die von vornherein für eine
schlüsselmäßige Verteilung unter mehrere
Gebietsverbände bestimmt sind, werden bei der Stelle ausgewiesen, bei
der sie endgültig verbleiben.


http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/pg_pdf.pdf


(Wir wollen die Nötigung/"Beschneidung" unseres Lebens anhalten und
einen Raum schaffen für den Ausdruck unserer Ängste, unserer Wut +
unserer eigenen Vorstellungen von einem würdigen Leben, so verstehe ich
unsere Partei)
Mit solidarischem Gruß: wega
Computerbildschirm mit der Aufschrift

Die Gesellschaft mitgestalten, politische Entscheidungen beeinflussen - dies kann für Bürger nur dann sinnvoll möglich sein, wenn sie über die nötigen Sachinformationen verfügen und Entscheidungsstrukturen transparent sind. Aus diesem Grund führt die Bertelsmann Stiftung Projekte gegen mangelnde Transparenz in Politik, Wirtschaft und Verwaltung durch, sowie Qualifizierungsprogramme für Journalisten, mit denen die Stiftung die Vermittlungsstrategien zwischen Medien und interessierter Öffentlichkeit verbessern möchte.

Nachrichten

Gütersloh - 09.06.2005

Der Weg zum schlanken Staat

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Schwerpunkte

E-Democracy

Das Hauptanliegen der Bertelsmann Stiftung und ihrer Projekte im Bereich der E-Democracy ist es, eine verantwortliche Mitbestimmung der Bürger am gesellschaftlichen Prozess zu fördern. Gleichzeitig soll die öffentliche Verwaltung auf kommunaler und nationaler Ebene effizienter, transparenter und mit mehr Bürgernähe arbeiten können.

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Kommunikation

Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Gerade im Bereich der Wirtschaft sind Unternehmenskommunikation und Unternehmensführung jedoch noch zu weit voneinander entfernt. Auch zwischen interessierter Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft ist die Kommunikation problematisch. Mit mehreren Qualifizierungsangeboten will die Bertelsmann Stiftung deshalb die Kommunikation zwischen diesen unterschiedlichen Gruppen verbessern.

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Weiterführende Themen

und Projekte

Transparenz
Bertelsmann-Media-Monitor (BMM) - VorstudienCarl Bertelsmann-Preis 2002: Transparenz
Informationsfreiheit

Selbstregulierung von Internet-Inhalten

Transparenz im Netz: Die Suche im Internet erleichtern
Transparenz in der Bürgergesellschaft
E-Democracy
E-Government
/E-Democracy
Internet Governance / ICANN
Kommunikation
Carl Bertelsmann-Preis 1994: Verantwortung des FernsehensCarl Bertelsmann-Preis 1998: Selbstkontrolle in den Medien
Internet-TV
Kommunikationsordnung 2010
mcm forum

Medienforum
nrw
Medientage
München
Medientage
München - Panel der Bertelsmann Stiftung
12.10.2006 / Inland / Seite 1

WASG warnt Berliner PDS vor »Weiter so«

Bundesvorstand der Wahlalternative fordert mit Blick auf Vereinigungsprozeß »grundlegenden Politikwechsel«

Von Klaus Fischer
Während Berlins PDS-Führung eifrig mit der SPD über einen neuen Koalitionsvertrag verhandelt, wächst bei den designierten Parteikollegen von der WASG offenbar der Unmut. In einem jW vorliegenden Brief an ihre Berliner Genossen fordert der Bundesvorstand der Wahlalternative eine Abkehr von der bisherigen Politik des Berliner PDS-Landesverbandes. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus sei man bei der WASG zu der Überzeugung gelangt, »daß ein ›Weiter so‹ der Linkspartei in Berlin eine schwere Hypothek für die neue linke Partei wäre«.

Kritik übte die WASG-Spitze an den Ergebnissen der bisherigen Regierungsbeteiligung der Hauptstadt-PDS. Es sei offenkundig, daß die »Politik des rot-roten Senates, die mit zahlreichen Einschnitten für Beschäftigte und Finanzschwache verbunden war, insbesondere die Linkspartei Zustimmung gekostet hat«, heißt es. Der Partei sei es nicht gelungen, »sich in der Koalition mit der SPD als glaubwürdige linke Kraft zu etablieren«. Dies hätten nicht zuletzt der Streik an der Charité sowie die Proteste von Schülern und Lehrern in der Woche vor der Wahl deutlich gemacht.

Es gehe jetzt darum, die enttäuschten Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen, so der WASG-Vorstand weiter. Dies sei ohne einen »grundlegenden Politikwechsel« des Berliner PDS-Landesverbandes nicht möglich und würde darüber hinaus auch der Glaubwürdigkeit der neu zu gründenden linken Partei schaden.

Die WASG fordert die Verhandlungsführer der PDS auf, fünf grundlegende Bedingungen im Koalitionsvertrag verbindlich festzuschreiben: Verteidigung und Erhaltung der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, kein Verkauf der Berliner Sparkasse an Privatbanken, keine betriebsbedingten Kündigungen im öffentliche Sektor, keine Studiengebühren und keine weiteren Kürzungen bei sozialen Leistungen. Dies alles werde, so die WASG, »eine wichtige Rolle im anstehenden Parteibildungsprozeß spielen«.
   
……………………………………...........................................Nr. 1 ---Ursprüngliche Nachricht---


Absender:
"Ulrich, Annerose" <Annerose.Ulrich@mi.lsa-net.de>

Empfänger:
"Hans-Jörg Guhla" <hans.joerg.guhla@t-online.de>

Betreff:
AW: Anmeldung des WASG Landesverbandes

_____

Sehr geehrter Herr Guhla,

Bezug nehmend auf Ihre gestellten Fragen antworte ich wie folgt:

Der WASG-Landesverband Sachsen-Anhalt hat die Teilnahme an der
Landtagswahl am 26. März 2006 beim Landeswahlleiter anzuzeigen.

Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Die Beteiligungsanzeige hat gemäß § 17 Abs. 1 des Wahlgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (LWG) zu erfolgen. Die Beteiligung muss spätestens
am 61. Tag vor der Wahl (24.1.2006, 24 Uhr) beim Landeswahlleiter
angezeigt werden. Es sind neben der Beteiligungsanzeige im Original
(Anlage 5a der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt) die schriftliche
Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über
einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand einzureichen.

Sollte Ihre Partei keine Beteiligungsanzeige bis zu o.g. Datum abgeben,
kann sie nicht an der Landtagswahl am 26. März 2006 teilnehmen, da für
die WASG die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LWG
nicht zutreffen.

Um weitere Fragen zu klären, biete ich Ihnen ein Gespräch mit mir oder
meiner Geschäftstelle an. Der Termin kann kurzfristig telefonisch
vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Dr. Klang
Landeswahlleiter

Weiterbildung

Mitschreiben bei einem Seminar.

Lebenslange Bildung

Dem lebenslangen Lernen kommt in der Bildungsbiographie große Bedeutung zu. Um allen Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, die oft als Qual empfundene Form des herkömmlichen Lernens in den Schulen auf das ganze Leben auszudehnen. Auch ist nicht gemeint, jeder müsse ständig Neues lernen. Entscheidend ist vielmehr, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige dazuzulernen. Lebenslange Bildung benötigt dabei ein tragfähiges regionales Netz von "Wissenstankstellen". Dort muss der benötigte "Treibstoff" in bester Qualität angeboten werden. Ein abgestimmtes System von Anbietern und Transparenz bei Angeboten und der Qualität sind unerlässlich, wenn jeder seine Bildungschancen ein Leben lang ergreifen können soll.
 
In verschiedenen Projekten entwickelt die Bertelsmann Stiftung Fortbildungsangebote für Lehrer, Hochschullehrer, Bibliothekare und Wissenschaftsjournalisten.

   
         
...........................................Nr.2 -----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Michael Thiele [mailto:mdth1@gmx.de]
Gesendet: Samstag, 4. Februar 2006 21:15
An: Weise; Falkner; Irrlitz; Pech; Hoppe,H.; Löchl; Komm; Thier; Buller;
Goldbeck; Körner; Gregor; Rosemeier; Liese; Waldheim; Bitter; Gaede;
Kapischke; Bach; Kölbl; mdth@freenet.de
Betreff: Niederschrift-MV-02-02-06

Liebe Mitstreiter,

im Anhang die Niederschrift unserer Zusammenkunft am 02.02.2006.

solidarische Grüße!

M.T.
 
Publikation
Cover: Informationsfreiheit

Informationsfreiheit

Ohne Transparenz staatlichen Handelns kann die Beteiligung der Bürger an der Gestaltung des Gemeinwesens nicht erreicht werden.

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( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"  - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT   )
 Werter Besucher unserer Homepage, wir bedanken uns für Ihren Eintrag und würden uns freuen, Sie bei uns wieder begrüßen zu dürfen.
 Mitte 2005

Markus schrieb am 08.08.2006 um 11:42:
  Zur Situation
 
  Weil es nichts mehr zu satirisieren oder zu lachen gibt. Die WASG in
der Version Bundesvorstand ist eine Farce, eine Scheinwelt, eine
vorgespiegelte Realität, aus der wir uns nicht trennen wollen, weil
wir ja schon so viel in ihr erlebt haben.

Da sind wir wie der Investor, der auf einer stürzenden Aktie sitzen
bleibt, weil er sich nicht eingestehen kann, dass er aufs falsche
Pferd gesetzt hat. Das ist wie der Liebhaber, der lieber aus dem
Fenster springt, als die Geliebte zu verlieren, weil er sich
das Versagen nicht eingestehen will, dass die andere Person ihn
verlassen hat.

Nein, dieser Bundesvorstand ist das Verachtenswerteste, was die
deutsche Politik seit Ulbricht hervorgebracht hat. Und bei diesem
Vergleich kann er sich noch freuen, dass Ulbricht zeitlich zwischen
ihm und einer ganz anderen historischen Epoche steht.


(Fortsetzung 2. Teil)
 
 
 
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 oder: http://de.groups.yahoo.com/group/wasg-transparent/ , wobei der Link

zu einem Thema führt, was aktueller dazu führte, dass sich M. durchsetzte!

Wäre er sonst wieder Bundesschiedsrichter der WASG

und demzufolge Mitglied dieser verratenen Partei, wie immer mehr meinen!

Nie essig essig; essig essig, essig essig mit Salat.
Markus schrieb am 08.08.2006 um 12:14:
  2. Teil
 
 (Fortsetzung)

Ja, eine neue Politik ist möglich. Noch dreckiger, noch
ausbeuterischer, noch dekadenter. Und dies gegen die eigenen
Mitglieder.

Ich darf Euch noch mal erinnern. Hüseyin Aydin auf dem Länderrat im
Sommer 2005: Ich scheiße auf die Satzung.


Worauf inzwischen Berlin-Kurzzeitkommissar Aydin nicht sonst noch
alles geschissen haben mag?

Daran darf man doch noch mal erinnern, oder?

Ich wünschte, ich hätte manchmal diesen Gleichmut und die Milde des
Vergessens.

Viele Grüße,
Markus

Zur Situation (In Langform bzw. auszugsweise für ein Nach- oder Vorwort ...)
 
 
 
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Doppelmitgliedschaften für „strukturelle Mehrheiten“ in der Bremer WASG PDF Drucken E-Mail
WASG
von Heino Berg , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 288

wedding_cushion.jpgZu den Warnungen eines Kronzeugen

In einem 6-seitigen „Offenen Brief“ an den Ratschlag vom 29.8., zu dem die Bremer WASG die Öffentlichkeit eingeladen hat, erhebt Volker Stork, ehemaliges Landesvorstands- und Länderratsmitglied der Bremer WASG, schwere Vorwürfe gegen den vom AK „Bremer Linke“ beherrschten neuen Landesvorstand sowie gegen dessen Mentor Axel Troost.


Da Volker Stork bis zum 17.7. selbst Mitglied des „AK BL“ war und ein dezidierter Gegner von Linkstendenz, SAV und besonders von H. Berg geblieben ist, erhalten seine Warnungen vor dem  „Aushebeln der innerparteilichen Demokratie“, und einem „Missbrauch von Doppelmitgliedschaften“ zur Durchsetzung einer „offenen L.PDS-Liste für die Bremer Bürgerschaftswahlen“ zusätzliches Gewicht.
Weiterlesen …
 
WASG: Initiative Urabstimmung über Inhalte der Parteineubildung PDF Drucken E-Mail
WASG
von LZ , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 247

kpd-spd_pds-wasg.jpgInitiativantrag an den Länderrat am 9.9.2006

In der Einleitung heißt es:

Nicht nur Lothar Bisky hat bemerkt, dass die Aufbruchstimmung im Parteibildungsprozess nachgelassen hat. Viele Mitglieder der WASG sind tatsächlich auf Distanz gegangen und warten ab, was kommt. Wenn dann die Fakten auf dem Tisch liegen, werden sie entscheiden, ob sie im Parteibildungsprozess bleiben oder nicht.

Viele Mitglieder fühlen sich auch unzureichend beteiligt. Die Entscheidungen fallen in kleinen Kommissionen, fern der Basis. Andererseits fehlt den VerhandlungsführerInnen die genaue Kenntnis dessen, was die Basis der WASG will. Die Gefahr steigt, dass das Verhandlungsergebnis hinterher nicht gefällt.


Letzte Aktualisierung ( 30.08.2006 )
Weiterlesen …
 
Für eine neue Linke mit politischer Vielfalt! Für eine Linke mit antikapitalistischem Profil! PDF Drucken E-Mail
Neue Linke
von Inge Höger , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 224

hoeger.jpgDieses Land braucht eine neue Linke. Sind im Bundestag die Abgeordneten von WASG und Linkspartei.PDS die einzige vernehmbare und grundsätzliche Opposition, so muss die neue Linkspartei eine solche Kraft in allen gesellschaftlichen Bereichen werden. Partei heißt parteilich sein: für die Opfer der neoliberalen Politik, für Menschen, die Angst vor Krieg und Armut haben, für die Jugend, die eine neue Zukunftsperspektive erwartet, für die Nicht-Deutschen, die in diesem Land solidarisch aufgenommen werden wollen.

Eine solche Linke darf und wird sich streiten, aber sie muss zu einheitlicher Aktion in der Lage sein. Eine solche Linke muss realistische und umsetzbare Politik machen, aber sie darf nicht angepasst sein. Deshalb lohnt es, die Auseinandersetzung um Programm und Struktur der neuen Linken Partei zu führen. Die neue Linke muss mit eindeutigen und klaren politischen Inhalten und Forderungen identifiziert werden. Inhalte, die von keiner anderen Partei vertreten werden.

Ziele für die es sich zu kämpfen lohnt bzw. die ins Programm der neuen Linken gehören:

Letzte Aktualisierung ( 29.08.2006 )
Weiterlesen …
 
Linkspartei.PDS: Wahlbündnis mit CDU und FDP in Cottbus PDF Drucken E-Mail
LPDS
von Max Brym , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 214

kelch.jpgDer neue Kelch der Linkspartei

Durch die Medienlandschaft eilt die Meldung, dass es in Cottbus ein gemeinsames Wahlbündnis -anläßlich der Oberbürgermeisterwahl- zwischen CDU und Linkspartei gibt. Dem genannten Bündnis in der Stadt Cottbus, mit ihren hunderttausend Einwohnern, gehört auch die FDP an.

Als OB- Kandidaten nominierte das Bündnis das CDU Mitglied Holger Kelch. Dieser „schwarze Kelch der Linkspartei“ ist mit einer gemeinsamen Programmatik zwischen den genannten Parteien untermauert. Das Positionspapier enthält nichts von dem was Oskar Lafontaine offiziell als Stoppschilder für linke Politik benennt. Ausdrücklich werden Privatisierungen nicht ausgeschlossen, es erfolgt keine Absage gegenüber städtischen Personalabbau und Lohnsenkungen. Alles steht unter dem berüchtigtem „ Haushaltsvorbehalt“.

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Das sollte Viele herausfordern!

www.fuer-delmenhorst.de

www.delmenhorst-sagt-nein.de

 

ADU-seitig auf alle Fälle häufiger als es die "Mannen" der WASG-Sachsen-Anhalts

trotz des Internethinweises

(über den sich sonst ausgeschwiegen wird, wie

über die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

z. B. hinsichtlich der Finazen etc.) k e i n e (Gruppen-)Reaktion - dort -

wie alltäglich -

wahrnehmbar

(vernachlässigt man 3 Eintragungen aus Sachsen-Anhalts WASG):

Delmenhorst sagt "NEIN!"
Besuchen Sie auch die Internetseiten der Bürgerinitiative "Für Delmenhorst":
Pfeilgrafikhttp://www.fuer-delmenhorst.de
Pfeilgrafikhttp://www.delmenhorst-sagt-nein.de

Info zur Bundesvorstandssitzung
Info zur Bundesvorstandssitzung am 1. und 2. Juli in Berlin
PfeilgrafikDownload pdf-Datei

Kläglich und ... auch was sich bisher (Erstunterzeichner) zu
Bündnis Mindestlohn Sachsen-Anhalt mehr
Magdeburg, d. 16.August 2006
Am 15.08.2006 ging das „Bündnis Mindestlohn Sachsen-Anhalt“ mit einem Pressetermin an die Öffentlichkeit. Diesem Bündnis gehören nicht nur Parteien und Gewerkschaften, sondern auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an...

Bündnis Mindestlohn Sachsen-Anhalt (ver-)sammelte: [ Ein Beispiel:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Waldheim Thomas [mailto:thomas.waldheim@IGBAU.DE]
Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 14:26
An:
Bitter; Buller; Falkner; Gaede; Goldbeck; Hoppe,H.; Irrlitz; Kapischke; Komm; Körner; Liese; Michael Thiele; Pech; Rosemeier; Thier; Weise
Betreff: WG: Informationen zur Mindestlohnkampagne und zum Bündnis

 

Hallo Gunnar, wir sollten an der Mindestlohnkampagne teilnehmen.

Wann ist der nächste Treff ?

Mit solidarischen Gruß

Thomas

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Juttta Fiedler WKB [mailto:jutta.fiedler.wkb@t-online.de]
Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 10:12
An: Bärbel Hortig;
Falkner ; Gerstenberg ; Harald Koch; Jörg Fritz; Peter Adolf ; Roland Teichmann; Sandra Zwirnmann; Uwe Ritter; Schmid ; Veit Kuhr ; Waldheim Thomas
Betreff: WG: Informationen zur Mindestlohnkampagne und zum Bündnis

 

Liebe Mitstreiter,

ich empfehle diese Mail Eurer besonderen Aufmerksamkeit. Setzt Euch mit Aktivisten der Linkspartei.PDS zusammen und verabredet gemeinsame Aktionen. Denkt dabei auch an die Aktionswoche.

Roland Teichmann

 


Von: Landesgeschäftsstelle [mailto:lgst@dielinkspartei-lsa.de]
Gesendet: Montag, 28. August 2006 15:44  

... Anmerkungen zu den Streichungen: z. B. - er dürfte kaum Mitglied in der WASG sein, wollte er doch wegen unüberbrückbarer Diskrepanzen - oft zurecht - also nicht etwa grundlos - schon   f ü n f  Mal  uns  verlassen, wie:

Das Zeichen  soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!



 Liese

(scheinbar Buller(?) uns verlassen hat - ist er doch in diesem Jahr über ein dutzend Mal besucht worden - in der Landesgeschäftsstelle, die er angeblich "besetzt" hielt - was allerdings 4 Zeugen nicht so sehen -  i m   G e g e n t e i l  - ... - dafür  f e h l e n:

                                                                        Klaus-Dieter Kramer und André Litzroth ) ]

( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"  - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT )

Beim Aufsuchen von http://www.wahlalternative-asg-thueringen.de/ liest man:

Liebe Besucherinnen und Besucher dieser Seite, die bisher unter dieser Adresse gefundene Seite wird nicht mehr betrieben.

Wir sind jedoch auch weiterhin politisch aktiv und unter folgender Adresse zu erreichen:

 

www.Gesellschaft-und-Visionen.de

 

Wir freuen uns auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit beim Aufbau einer politischen Alternat