Das Zeichen soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!
( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT )
Details
Mal noch schnell was zum Lesen für Euch:
Im Grundgesetz, Artikel 21 (1), heißt es: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffent- lich Rechenschaft geben."
Im Parteiengesetz, Artikel 2 (1), heißt es zum Begriff der Partei:
"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhält- nisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mit- glieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.
[...]"
Die politischen Positionen die es gegen "die Führung der Linkspartei" zu verteidigen gilt sind keine Beteiligung an Regierungen die Politik des Sozialabbaus, Stellenabbaus, Privatisierung von Wohnungen und lebensnotwendigen Einrichtungen betreiben sowie 1,- Euro Kräfte in dem von Ihnen regierten Bereich einsetzt und damit Hartz IV aktiv mitträgt. Das sind die Sachen die mit der WASG nicht gehen wenn man sich an die Gründungs- ziele hält.
Der überwiegende Teil der Linkspartei im Westen unterstützt diese Positionen.
Lediglich im Osten ist die Einstellung anders.
Dort allerdings fallen die Entscheidungen da die west- lichen Linksparteiländer Delegiertenmässig einflusslos sind.
Die Mehrheit des BUVO und etliche Funktionsträger in der WASG vertreten die Linie der Beteiligung an Regierungen mit neoliberaler Politik um die Macht der Partei zu stärken zum Nachteil unserer Wähler.
Ähnlich realpolitisch denken Lafontaine Maurer und viele ehemalige SPDler.
Die Fronten verlaufen also eindeutig nicht zwischen den Parteigrenzen.
Die Basis von Linkspartei und WASG muss sich gegen die Bestrebungen der BUVO Mehrheit und Linkspartei BUVO sowie der Funktinsträger in Linkspartei und WASG durch- setzen die Beteiligung an neoliberalen Regierungen als Erfüllingsgehilfe zum Nachteil unserer Wähler durchsetzen wollen.
Gruss Wolfgang Gäding Düsseldorf
Sprüchlein der Minute
Man muß zwar kein Trottel sein, um 100 Tage auf Rundfunk und Fernsehen zu verzichten - aber wer auf Mail und News verzichtet, ist als Sklave bequem handhabbar. Wau Holland
Bildung
Besseres Lernen ein Leben lang
Ohne hochwertige Bildung kann sich unser Land im internationalen Wettbewerb nicht behaupten. Der demographische Wandel stellt uns überdies unter einen besonderen Druck, dem wir nur durch gesellschaftliche Innovationen standhalten können. Deshalb engagiert sich die Bertelsmann Stiftung für eine grundlegende Reform des Bildungswesens in Deutschland. In ihrer Arbeit befasst sich die Stiftung mit verschiedenen Stationen der Bildungsbiographien, zeitlichen wie räumlichen.
Verein ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03743.html> , zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02321.html> für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisatorischen Willensbildung unterworfen hat. Vereine sind nicht politische Parteien <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02266.html> , und Fraktionen <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00753.html> des Deutschen Bundestages <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00386.html> und der Parlamente der Länder. Vgl. § 1 Vereinsgesetz. Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3673) Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen … Zweiter Abschnitt Innere Ordnung § 6 Satzung und Programm (1) Die Partei muss eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. (2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über - 3 - 1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei, 2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder, 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder, 4. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihren Ausschluss (§10 Abs. 3 bis 5), 5. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände, 6. allgemeine Gliederung der Partei, 7. Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstandes und der übrigen Organe, 8. der Beschlussfassung durch die Mitglieder- und Vertreterversammlungen nach § 9 vorbehaltene Angelegenheiten, 9. Voraussetzung, Form und Frist der Einberufung der Mitglieder- und Vertreterversammlungen sowie Beurkundung der Beschlüsse, 10. Gebietsverbände und Organe, die zur Einreichung (Unterzeichnung) von Wahlvorschlägen für Wahlen zu Volksvertretungen befugt sind, soweit hierüber keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, 11. eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der Parteitag die Auflösung der Partei oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 9 Abs. 3 beschlossen hat. Der Beschluss gilt nach dem Ergebnis der Urabstimmung als bestätigt, geändert oder aufgehoben, 12. Form und Inhalt einer Finanzordnung, die den Vorschriften des Fünften Abschnittes dieses Gesetzes genügt. (3) Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter 1. Satzung und Programm der Partei, 2. Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen, 3. Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes mitzuteilen. Änderungen zu Satz 1 Nr. 1 und 2 sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres anzuzeigen. Die Unterlagen können beim Bundeswahlleiter von jedermann eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen sind auf Anforderung gebührenfrei zu erteilen. (4) Bei Parteien, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Landes beschränkt (Landesparteien), gelten die in diesem Gesetz für die Partei getroffenen Regelungen für den Landesverband.
…
Fünfter Abschnitt Rechenschaftslegung § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung (1) Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen der Partei zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr) in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben. Der Rechenschaftsbericht soll vor der Zuleitung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages im Vorstand der Partei beraten werden. Der Bundesvorstand der Partei sowie die Vorstände der Landesverbände und die Vorstände der den Landesverbänden vergleichbaren Gebietsverbände sind jeweils für ihre Rechenschaftslegung verantwortlich. Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Vorstandsmitglied unterzeichnet. Diese für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieder versichern mit ihrer Unterschrift, dass die Angaben in ihren Rechenschaftsberichten nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß gemacht worden sind. Der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei wird von einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Mitglied des Bundesvorstandes zusammengefügt und unterzeichnet. (2) Der Rechenschaftsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 geprüft werden. Bei Parteien, die die Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz nicht erfüllen, kann der Rechenschaftsbericht auch von einem vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft geprüft werden. Er ist entsprechend der Frist nach § 19a Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu verteilen. Erfüllt eine Partei die Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz nicht und verfügt sie im Rechnungsjahr weder über Einnahmen noch über ein Vermögen von mehr als 5 000 Euro, kann sie bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages einen ungeprüften Rechenschaftsbericht einreichen. Der Präsident des Deutschen Bundestages kann untestiert eingereichte Rechenschaftsberichte veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht der Partei ist dem jeweils auf seine Veröffentlichung folgenden Bundesparteitag zur Erörterung vorzulegen. (3) Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft gemäß § 23a, ob der Rechenschaftsbericht den Vorschriften des Fünften Abschnittes entspricht. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem Bericht nach Absatz 4 aufzunehmen. (4) Der Präsident des Deutschen Bundestages erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre über die Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die Rechenschaftsberichte der Parteien Bericht. Zusätzlich erstellt er vergleichende jährliche Kurzübersichten über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögensverhältnisse der Parteien. Die Berichte werden als Bundestagsdrucksachen verteilt. - 12 - § 23a Prüfung des Rechenschaftsberichts (1) Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft den vorgelegten Rechenschaftsbericht auf formale und inhaltliche Richtigkeit. Er stellt fest, ob der Rechenschaftsbericht den Vorschriften des Fünften Abschnittes entspricht. Eine erneute Prüfung ist nur vor Ablauf der in § 24 Abs. 2 bestimmten Frist zulässig.
…
§ 25 Spenden (1) Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro kann eine Spende mittels Bargeld erfolgen. Parteimitglieder, die Empfänger von Spenden an die Partei sind, haben diese unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weiterzuleiten. Spenden sind von einer Partei erlangt, wenn sie in den Verfügungsbereich eines für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines hauptamtlichen Mitarbeiters der Partei gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden gelten als nicht von der Partei erlangt. (2) Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind: 1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und –gruppen sowie von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen; 2. Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung); 3. Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dass - 16 - a) diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen, b) es sich um Spenden an Parteien nationaler Minderheiten in ihrer angestammten Heimat handelt, die diesen aus Staaten zugewendet werden, die an die Bundesrepublik Deutschland angrenzen und in denen Angehörige ihrer Volkszugehörigkeit leben oder c) es sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1.000 Euro handelt; 4. Spenden von Berufsverbänden, die diesen mit der Maßgabe zugewandt wurden, sie an eine politische Partei weiterzuleiten; 5. Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom Hundert übersteigt; 6. Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt; 7. Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden; 8. Spenden, die von einem Dritten gegen ein von der Partei zu zahlendes Entgelt eingeworben werden, das 25 vom Hundert des Wertes der eingeworbenen Spende übersteigt. (3) Spenden und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache. (4) Nach Absatz 2 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten. § 26 Begriff der Einnahme (1) Einnahme ist, soweit für einzelne Einnahmearten (§ 24 Abs. 4) nichts besonderes gilt, jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung. Als Einnahmen gelten auch die Freistellung von üblicherweise entstehenden Verbindlichkeiten, die Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird, die Auflösung von Rückstellungen sowie Wertaufholungen im Anlagevermögen. (2) Alle Einnahmen sind mit ihrem vollen Betrag an der für sie vorgesehenen Stelle einzusetzen und in der Vermögensbilanz zu berücksichtigen. (3) Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, sind mit den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für gleiche oder vergleichbare Leistungen üblicherweise zu zahlenden Preisen anzusetzen. - 17 - (4) Die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Sach-, Werk- und Dienstleistungen, die die Mitglieder außerhalb eines Geschäftsbetriebes üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung stellen, bleiben als Einnahmen unberücksichtigt. Ein Kostenersatz bleibt hiervon unberührt. (5) Beiträge und staatliche Mittel, die von vornherein für eine schlüsselmäßige Verteilung unter mehrere Gebietsverbände bestimmt sind, werden bei der Stelle ausgewiesen, bei der sie endgültig verbleiben. …
(Wir wollen die Nötigung/"Beschneidung" unseres Lebens anhalten und einen Raum schaffen für den Ausdruck unserer Ängste, unserer Wut + unserer eigenen Vorstellungen von einem würdigen Leben, so verstehe ich unsere Partei) Mit solidarischem Gruß: wega
Die Gesellschaft mitgestalten, politische Entscheidungen beeinflussen - dies kann für Bürger nur dann sinnvoll möglich sein, wenn sie über die nötigen Sachinformationen verfügen und Entscheidungsstrukturen transparent sind. Aus diesem Grund führt die Bertelsmann Stiftung Projekte gegen mangelnde Transparenz in Politik, Wirtschaft und Verwaltung durch, sowie Qualifizierungsprogramme für Journalisten, mit denen die Stiftung die Vermittlungsstrategien zwischen Medien und interessierter Öffentlichkeit verbessern möchte.
Das Hauptanliegen der Bertelsmann Stiftung und ihrer Projekte im Bereich der E-Democracy ist es, eine verantwortliche Mitbestimmung der Bürger am gesellschaftlichen Prozess zu fördern. Gleichzeitig soll die öffentliche Verwaltung auf kommunaler und nationaler Ebene effizienter, transparenter und mit mehr Bürgernähe arbeiten können.
Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Gerade im Bereich der Wirtschaft sind Unternehmenskommunikation und Unternehmensführung jedoch noch zu weit voneinander entfernt. Auch zwischen interessierter Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft ist die Kommunikation problematisch. Mit mehreren Qualifizierungsangeboten will die Bertelsmann Stiftung deshalb die Kommunikation zwischen diesen unterschiedlichen Gruppen verbessern.
Bundesvorstand der Wahlalternative fordert mit Blick auf Vereinigungsprozeß »grundlegenden Politikwechsel«
Von Klaus Fischer
Während Berlins PDS-Führung eifrig mit der SPD über einen neuen Koalitionsvertrag verhandelt, wächst bei den designierten Parteikollegen von der WASG offenbar der Unmut. In einem jW vorliegenden Brief an ihre Berliner Genossen fordert der Bundesvorstand der Wahlalternative eine Abkehr von der bisherigen Politik des Berliner PDS-Landesverbandes. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus sei man bei der WASG zu der Überzeugung gelangt, »daß ein ›Weiter so‹ der Linkspartei in Berlin eine schwere Hypothek für die neue linke Partei wäre«.
Kritik übte die WASG-Spitze an den Ergebnissen der bisherigen Regierungsbeteiligung der Hauptstadt-PDS. Es sei offenkundig, daß die »Politik des rot-roten Senates, die mit zahlreichen Einschnitten für Beschäftigte und Finanzschwache verbunden war, insbesondere die Linkspartei Zustimmung gekostet hat«, heißt es. Der Partei sei es nicht gelungen, »sich in der Koalition mit der SPD als glaubwürdige linke Kraft zu etablieren«. Dies hätten nicht zuletzt der Streik an der Charité sowie die Proteste von Schülern und Lehrern in der Woche vor der Wahl deutlich gemacht.
Es gehe jetzt darum, die enttäuschten Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen, so der WASG-Vorstand weiter. Dies sei ohne einen »grundlegenden Politikwechsel« des Berliner PDS-Landesverbandes nicht möglich und würde darüber hinaus auch der Glaubwürdigkeit der neu zu gründenden linken Partei schaden.
Die WASG fordert die Verhandlungsführer der PDS auf, fünf grundlegende Bedingungen im Koalitionsvertrag verbindlich festzuschreiben: Verteidigung und Erhaltung der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, kein Verkauf der Berliner Sparkasse an Privatbanken, keine betriebsbedingten Kündigungen im öffentliche Sektor, keine Studiengebühren und keine weiteren Kürzungen bei sozialen Leistungen. Dies alles werde, so die WASG, »eine wichtige Rolle im anstehenden Parteibildungsprozeß spielen«.
Bezug nehmend auf Ihre gestellten Fragen antworte ich wie folgt:
Der WASG-Landesverband Sachsen-Anhalt hat die Teilnahme an der Landtagswahl am 26. März 2006 beim Landeswahlleiter anzuzeigen.
Dies ist bisher noch nicht geschehen.
Die Beteiligungsanzeige hat gemäß § 17 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) zu erfolgen. Die Beteiligung muss spätestens am 61. Tag vor der Wahl (24.1.2006, 24 Uhr) beim Landeswahlleiter angezeigt werden. Es sind neben der Beteiligungsanzeige im Original (Anlage 5a der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt) die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand einzureichen.
Sollte Ihre Partei keine Beteiligungsanzeige bis zu o.g. Datum abgeben, kann sie nicht an der Landtagswahl am 26. März 2006 teilnehmen, da für die WASG die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LWG nicht zutreffen.
Um weitere Fragen zu klären, biete ich Ihnen ein Gespräch mit mir oder meiner Geschäftstelle an. Der Termin kann kurzfristig telefonisch vereinbart werden.
Dem lebenslangen Lernen kommt in der Bildungsbiographie große Bedeutung zu. Um allen Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, die oft als Qual empfundene Form des herkömmlichen Lernens in den Schulen auf das ganze Leben auszudehnen. Auch ist nicht gemeint, jeder müsse ständig Neues lernen. Entscheidend ist vielmehr, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige dazuzulernen. Lebenslange Bildung benötigt dabei ein tragfähiges regionales Netz von "Wissenstankstellen". Dort muss der benötigte "Treibstoff" in bester Qualität angeboten werden. Ein abgestimmtes System von Anbietern und Transparenz bei Angeboten und der Qualität sind unerlässlich, wenn jeder seine Bildungschancen ein Leben lang ergreifen können soll.
In verschiedenen Projekten entwickelt die Bertelsmann Stiftung Fortbildungsangebote für Lehrer, Hochschullehrer, Bibliothekare und Wissenschaftsjournalisten.
Weil es nichts mehr zu satirisieren oder zu lachen gibt. Die WASG in der Version Bundesvorstand ist eine Farce, eine Scheinwelt, eine vorgespiegelte Realität, aus der wir uns nicht trennen wollen, weil wir ja schon so viel in ihr erlebt haben.
Da sind wir wie der Investor, der auf einer stürzenden Aktie sitzen bleibt, weil er sich nicht eingestehen kann, dass er aufs falsche Pferd gesetzt hat. Das ist wie der Liebhaber, der lieber aus dem Fenster springt, als die Geliebte zu verlieren, weil er sich das Versagen nicht eingestehen will, dass die andere Person ihn verlassen hat.
Nein, dieser Bundesvorstand ist das Verachtenswerteste, was die deutsche Politik seit Ulbricht hervorgebracht hat. Und bei diesem Vergleich kann er sich noch freuen, dass Ulbricht zeitlich zwischen ihm und einer ganz anderen historischen Epoche steht.
von Heino Berg , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 288
Zu den Warnungen eines Kronzeugen
In einem 6-seitigen „Offenen Brief“ an den Ratschlag vom 29.8., zu dem die Bremer WASG die Öffentlichkeit eingeladen hat, erhebt Volker Stork, ehemaliges Landesvorstands- und Länderratsmitglied der Bremer WASG, schwere Vorwürfe gegen den vom AK „Bremer Linke“ beherrschten neuen Landesvorstand sowie gegen dessen Mentor Axel Troost.
Da Volker Stork bis zum 17.7. selbst Mitglied des „AK BL“ war und ein dezidierter Gegner von Linkstendenz, SAV und besonders von H. Berg geblieben ist, erhalten seine Warnungen vor dem „Aushebeln der innerparteilichen Demokratie“, und einem „Missbrauch von Doppelmitgliedschaften“ zur Durchsetzung einer „offenen L.PDS-Liste für die Bremer Bürgerschaftswahlen“ zusätzliches Gewicht.
Nicht nur Lothar Bisky hat bemerkt, dass die Aufbruchstimmung im Parteibildungsprozess nachgelassen hat. Viele Mitglieder der WASG sind tatsächlich auf Distanz gegangen und warten ab, was kommt. Wenn dann die Fakten auf dem Tisch liegen, werden sie entscheiden, ob sie im Parteibildungsprozess bleiben oder nicht.
Viele Mitglieder fühlen sich auch unzureichend beteiligt. Die Entscheidungen fallen in kleinen Kommissionen, fern der Basis. Andererseits fehlt den VerhandlungsführerInnen die genaue Kenntnis dessen, was die Basis der WASG will. Die Gefahr steigt, dass das Verhandlungsergebnis hinterher nicht gefällt.
von Inge Höger , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 224
Dieses Land braucht eine neue Linke. Sind im Bundestag die Abgeordneten von WASG und Linkspartei.PDS die einzige vernehmbare und grundsätzliche Opposition, so muss die neue Linkspartei eine solche Kraft in allen gesellschaftlichen Bereichen werden. Partei heißt parteilich sein: für die Opfer der neoliberalen Politik, für Menschen, die Angst vor Krieg und Armut haben, für die Jugend, die eine neue Zukunftsperspektive erwartet, für die Nicht-Deutschen, die in diesem Land solidarisch aufgenommen werden wollen.
Eine solche Linke darf und wird sich streiten, aber sie muss zu einheitlicher Aktion in der Lage sein. Eine solche Linke muss realistische und umsetzbare Politik machen, aber sie darf nicht angepasst sein. Deshalb lohnt es, die Auseinandersetzung um Programm und Struktur der neuen Linken Partei zu führen. Die neue Linke muss mit eindeutigen und klaren politischen Inhalten und Forderungen identifiziert werden. Inhalte, die von keiner anderen Partei vertreten werden.
Ziele für die es sich zu kämpfen lohnt bzw. die ins Programm der neuen Linken gehören:
von Max Brym , 29.08.2006 - bisherige Aufrufe: 214
Der neue Kelch der Linkspartei
Durch die Medienlandschaft eilt die Meldung, dass es in Cottbus ein gemeinsames Wahlbündnis -anläßlich der Oberbürgermeisterwahl- zwischen CDU und Linkspartei gibt. Dem genannten Bündnis in der Stadt Cottbus, mit ihren hunderttausend Einwohnern, gehört auch die FDP an.
Als OB- Kandidaten nominierte das Bündnis das CDU Mitglied Holger Kelch. Dieser „schwarze Kelch der Linkspartei“ ist mit einer gemeinsamen Programmatik zwischen den genannten Parteien untermauert. Das Positionspapier enthält nichts von dem was Oskar Lafontaine offiziell als Stoppschilder für linke Politik benennt. Ausdrücklich werden Privatisierungen nicht ausgeschlossen, es erfolgt keine Absage gegenüber städtischen Personalabbau und Lohnsenkungen. Alles steht unter dem berüchtigtem „ Haushaltsvorbehalt“.
Bündnis Mindestlohn Sachsen-Anhalt (ver-)sammelte: [ Ein Beispiel:
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von:Waldheim Thomas [mailto:thomas.waldheim@IGBAU.DE] Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 14:26 An:Bitter; Buller; Falkner; Gaede; Goldbeck; Hoppe,H.; Irrlitz; Kapischke; Komm; Körner; Liese; Michael Thiele; Pech; Rosemeier; Thier; Weise Betreff: WG: Informationen zur Mindestlohnkampagne und zum Bündnis
Hallo Gunnar, wir sollten an der Mindestlohnkampagne teilnehmen.
Wann ist der nächste Treff ?
Mit solidarischen Gruß
Thomas
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Juttta Fiedler WKB [mailto:jutta.fiedler.wkb@t-online.de] Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 10:12 An: Bärbel Hortig; Falkner ; Gerstenberg ; Harald Koch; Jörg Fritz; Peter Adolf ; Roland Teichmann; Sandra Zwirnmann; Uwe Ritter; Schmid ; Veit Kuhr ; Waldheim Thomas Betreff: WG: Informationen zur Mindestlohnkampagne und zum Bündnis
Liebe Mitstreiter,
ich empfehle diese Mail Eurer besonderen Aufmerksamkeit. Setzt Euch mit Aktivisten der Linkspartei.PDS zusammen und verabredet gemeinsame Aktionen. Denkt dabei auch an die Aktionswoche.
Roland Teichmann
Von: Landesgeschäftsstelle [mailto:lgst@dielinkspartei-lsa.de] Gesendet: Montag, 28. August 2006 15:44
... Anmerkungen zu den Streichungen: z. B. - er dürfte kaum Mitglied in der WASG sein, wollte er doch wegen unüberbrückbarer Diskrepanzen - oft zurecht - also nicht etwa grundlos - schon f ü n f Mal uns verlassen, wie:
Das Zeichen soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!
(scheinbarBuller(?) uns verlassen hat - ist er doch in diesem Jahr über ein dutzend Mal besucht worden - in der Landesgeschäftsstelle, die er angeblich "besetzt" hielt - was allerdings 4 Zeugen nicht so sehen - i m G e g e n t e i l - ... - dafür f e h l e n:
Klaus-Dieter Kramer und André Litzroth ) ]
( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT)
Beim Aufsuchen von http://www.wahlalternative-asg-thueringen.de/ liest man:
Liebe Besucherinnen und Besucher dieser Seite,die bisher unter dieser Adresse gefundene Seite wird nicht mehr betrieben.
Wir sind jedoch auch weiterhin politisch aktiv und unter folgender Adresse zu erreichen: