Die Eingabe von '/hilfe' zeigt eine Liste aller Chatbefehle.
21:04 - green hat den Raum betreten
21:05 - Marco hat den Raum verlassen
21:05 - jslpz hat den Raum betreten
21:05 - manuela hat den Raum betreten
ben: Guten Abend bekomme 534 Eu Rente und 70 Euro Wohngeld soll ab dieses jahr GEZ bezahlen obwohl ich 50 Euro weniger habe wie ein hartz 4 Empfänger
RABochmann: Soweit Sie Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder XII beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Es besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Beantragung von Wohngeld und Grundsicherungsleistungen.
Devil: Huhu Kerstin wünsche dir auch die besten wünsche und grüße aus Sachsen und nen gesundes neues Jahr
paula: Liebe Grüsse aus Brandenburg und noch ein gesundes neues Jahr an alle!!!
Ingolf: Frage! In unseren Hushalt lebe zwei volljahärige Kinder 22 und 19 Jahre alt und beziehen Grundsicherung wie hoch ist der Bertrag den sie bekommen Haushaltvorstand der Angehöriger
Birgit_Eilers: Grundsätzlich erhalten zwei volljährige Kinder je 276 EURO, 80 % der Regelleistung. Lediglich der Haushaltsvorstand hat Anspruch auf 345 EUR, also 100% der Regelleistung. Aber es ist wichtig, sich den Einzelfall genau anzuschauen, lassen Sie sich bei Fragen beraten. Ein Haushalt stellt immer insgesamt eine Bedarfsgemeinschaft dar.
21:05 - Nitzsche hat den Raum betreten
21:05 - Ringo hat den Raum betreten
Devil: the speak is german here
21:06 - Günter43 hat den Raum betreten
21:06 - roland hat den Raum betreten
ben: gehts auch deutsch
Moderator: ... sollte sein.
21:06 - Ille26 hat den Raum betreten
frank: Ich sag allen einen schönen Gruß aus Hamburg
21:06 - 12343 hat den Raum verlassen
21:06 - freyburg hat den Raum betreten
21:06 - tuschi hat den Raum verlassen
21:07 - balco hat den Raum betreten
ben: Ab wann ist man denn Dauer Eu Rentner ab 9 Jahre oder was ?
RABochmann: Dies ist keine Frage zur Grundsicherung. Bitte klären Sie dies mit dem Rentenversicherungsträger, dieser ist diesbezüglich beratungspflichtig.
dieBrave: wurde meine frage übersehen?
Moderator: Bestimmt nicht - kann auch gar nicht passieren! Sie sind nur nicht die einzigste und alle Fragen auf einmal beantworten geht nicht ...
21:08 - Alexa22 hat den Raum betreten
21:08 - maik hat den Raum betreten
21:08 - IrisGrimm hat den Raum betreten
21:08 - akte007 hat den Raum betreten
21:09 - juhuelze hat den Raum betreten
Ihr Beitrag: wega: Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE-Betroffenen, der sich selber in den 1. Arbeitsmarkt zurückholen wollte und über einen Vorschuss eine Weiterbildung erzielen, was "gutachtlich" durch Verwendung des Psychologischen Dienstes des einbezogenen Arbeitsamtes zur Ablehnung gestaltet worden ist! Welches Gericht kann angerufen werden? wurde an den Moderator weitergeleitet.
Ille26: Hallo, ebenso einen schönen guten Abend ... Devil: kann sein kerstin, hoher Norden usw kommt mir sehr bekannt vor
21:09 - renateuthke hat den Raum betreten
madlen: das ist logisch bissl geduld müssen wir haben :-)
Arme_Sau: grinz
Devil: aber du im mdr chat?? habsch dich drauf gebracht ... Felix: Ich bin 45 Jahre alt und verheiratet. Seit dem 01.07.2005 bekomme ich eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 504,23 €. Mit Datum 01.12.2006 wurde die befristete Rentenzahlung in eine volle Erwerbsminderungs-rente auf Dauer geändert. Von diesen 504.23 € muss ich (seit 01.07.2005) monatlich die Leistungen der Krankenversicherung bei der AOK in Höhe von 127,08, wegen Ausscheidens aus der Pflichtmitgliedschaft begleichen. Mein Vorversicherungszeitraum ist vom 05.06.1999 bis 30.06.2005. Zusätzliche Kosten entstehen mir noch, da ich seit 2002 als nichtinsulinpflichtiger Diabetiker zähle. Wie lange muss ich diese Zahlungen als freiwillig Versicherter leisten? Besteht die Möglichkeit wieder gesetzlich Krankenversichert zu werden? Ist unter diesen Bedingungen ein Anspruch auf Grundsicherung vorhanden bzw. gerechtfertigt?
Birgit_Eilers: Hallo, guten Abend Sie sollten einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die Krankenkassenbeiträge und die Beiträge für die Pflegeversicherung werden dann vom Grundsicherungsamt übernommen.
21:12 - Nitzsche hat den Raum verlassen
Zuschauertelefon_01: Frau Walger: Ich habe eine Frage zur Grundsicherung. Meine Tochter bekommt 471 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente und zusätzlich 154 Euro Kindergeld. Nun haben wir versucht, eine Grundsicherung zu beantragen, doch das wurde abgelehnt. Können Sie mir sagen, was da alles abgezogen und berechnet wird? Hat meine Tochter eine Chance, die Grundsicherung zu erhalten?
RABochmann: Ihre Tochter hat einen Anspruch auf Grundsicherungsleistung nach dem SGB XII, soweit sie nicht 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Ist dies allerdings der Fall, kommt allenfalls ein Grundsicherungsanspruch nach dem SGB II in Betracht. Hier gelten jeweils Regelsätze von 345 € für den Hausvorstand bzw. 276 € für Haushaltsangehörige. Es ist also maßgeblich, ob Ihre Tochter allein lebt oder in einer Haushaltsgemeinschaft. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft.
21:13 - nobbih hat den Raum verlassen
21:13 - Friesia4 hat den Raum verlassen ... ben: EU rente muß doch alle 3 Jahre neu beantragt werden oder ?Ab wann gibt es denn dann grundsicherung
Birgit_Eilers: Grundsicherung bekommen Personen über 65 ,bei denen die Rente nicht reicht oder Menschen die voll erwerbsunfähig sind. Voll erwerbsunfähig ist jemand der mindestens die nächsten 9 Jahre nicht wieder erwerbsfähig wird.
21:15 - LittleFool hat den Raum verlassen
21:15 - Hörmi hat den Raum betreten
21:15 - roland hat den Raum verlassen
adel47: wann werde ich eine antwort auf meine frage bekommen?
Moderator: Ich denke bald! Nur haben wir hier eine Unmenge an Fragen zu beantworten! Es kann auch sein, dass gegen Ende einige ragen unter gehen ... Trotzdem, beste Grüße und alles gute für 2007 von der MDR.DE-Redaktion.
Ihr Beitrag: wega: Ich, ARGE-Betroffener, bin extrem verschuldet, freiberuflich - mehr schlecht als recht tätig - und werde obendrein als so genannter Betreuungskunde geführt, aber dabei "klein"-gehalten, obwohl ich mir immer wieder zu helfen wusste, bin ich j e t z t am Ende. Deshalb nochmals meine Frage, an welches Gericht kann ich mich wenden? wurde an den Moderator weitergeleitet.
21:17 - ich hat den Raum verlassen
21:18 - Puck hat den Raum verlassen
Geli: Ich bin voll Erwerbsgemindert, 100% schwerbehindert und erhalte Grundsicherung und habe das Merkzeichen G.Ich habe ein Auto was anerkannt wurde bei der Grundsicherung da das med. Gutachten vorlag. Es war ein Schaltgetriebe und mein Gesunheitszustand hat sich so verschlechtert, das ich kein Schaltgetriebe mehr benutzen kann, da mein li. Bein gefühlos geworden ist.Nun benötige ich ein Automaticgetriebe.1 Jahr suchte ich vergeblich nach einem Gebrauchtautomatic.Kann mir die Grundsicherung einen Neuwagenkauf Teilzahlung verbieten?
RABochmann: Ich rate dringend an, einen Antrag auf (hilfsweise darlehensweise) Übernahme der Finanzierungskosten zu stellen. Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich ergibt, dass Sie zum einen auf das Fahrzeug angewiesen sind (allein das Merkzeichen G reicht hierfür u. U. nicht aus) und ferner die Bedienung des Schaltgetriebes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (ärztl. Attest). Sollte der Antrag abgelehnt werden, rate ich an, den Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe zu erheben.
adel47: Hallo,ich hätte gern gewußt wieviel mehr die Wohnung sein darf bei einer schwerbehinderung von 50%
Birgit_Eilers: Es kommt darauf an, aus welchem Grund eine Schwerbehinderung besteht. Einem besonderen Wohnraumbedarf wird dann vom Grundsicherungsamt berücksichtigt, wenn beispielsweise eine Gehbehinderung besteht. Genaue Beträge liegen hierfür nicht vor. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung
21:18 - pags hat den Raum verlassen
21:19 - Hanne hat den Raum verlassen
21:19 - Gurgula hat den Raum verlassen
Zuschauertelefon_01: Frau Rosenau: Auch ich habe eine Frage bezüglich der Grundsicherung. Mein Ehemann und ich sind getrennt lebend, beide in Steuerklasse 1. Außerdem ist mein Mann unbekannt verzogen, das heißt, ich weiß nicht, wo er sich aufhält und wir haben keinerlei Kontakt mehr zueinander. Inwiefern wirkt sich das auf die Berechnung der Grundsicherung aus?
RABochmann: Es liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor.
21:20 - Ingolf hat den Raum verlassen
21:20 - mama hat den Raum verlassen
Hanne: Sehr praktisch, dieser chat
Moderator: Das freut sicher nicht nur mich ...; ich hoffe die anderen sehen das ähnlich. Danke!
puschel: hallo
Moderator: Ja, hallo!
21:20 - juhuelze hat den Raum verlassen
Ingolf: das heist allso da meine kinder nie einen eigenen haushalt grünen können bleiben sie vor dem sozialgesetz immer kinder?
Moderator: Interessante Bemerkung!
21:21 - HarwartDieter hat den Raum betreten
madlen: Hallo meine schwester bekommt alg2 und hat 2 kinder der lebensgefährte ist deid november im gefängnis und sie kommt seinen mietanteil von alg2 abgezogen?
Birgit_Eilers: Für Menschen die in Haft sind übernimmt das JobCenter keinen Mietanteil, wenn die Haft länger als 6 Monate andauert. Ihre Schwester bildet eine Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern und sollte einen neuen Antrag stellen.
21:22 - jslpz hat den Raum verlassen
Kerstin: @mod und hanne, der chat ist äußerst praktisch
Moderator: Ja, Kerstin - danke für alles!
tuschi: wie hoch ist die grundsicherung und wer erhält sie
RABochmann: Es liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor.
ben: warten bin ich gewohnt von den ämtern
Ihr Beitrag: wega: 3. (Wiederholung von 1. Frage nach 21:09 Uhr) Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE-Betroffenen, der sich selber in den 1. Arbeitsmarkt zurückholen wollte und über einen Vorschuss eine Weiterbildung erzielen, was "gutachtlich" durch Verwendung des Psychologischen Dienstes des einbezogenen Arbeitsamtes zur Ablehnung gestaltet worden ist! Welches Gericht kann angerufen werden? wurde an den Moderator weitergeleitet.
21:23 - HarwartDieter hat den Raum verlassen
RABochmann: 345 € zzgl. angemessenen Wohnkosten erhält der Haushaltsvorstand. Soweit es sich um Ehepartner oder Lebensgefährten handelt beträgt der Regelsatz jeweils 311 €. Jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft kann 276 € beanspruchen. Dabei wird Einkommen und Vermögen angerechnet. im Einzelfall können noch Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
green: ben: Vielleicht versuchst du es mal mit Arbeit
Moderator: Schlaumeier!
Birgit: meine Mutter erhält ca. 25 euro wohngeld monatl. , sie ist miteigentümerin eines hauses was sie auch mitbewohnt. Ist es ratsam ihren eigentumsanteil umzuschreiben, damit ihr Grundsicherung zu steht ? Ein Antrag auf Grundsicherung wurde vor 2Jahren abgelehnt, da sie Miteigentümerin ist und somit vermögend. Aber das ist ja nicht wirklich so.
Birgit_Eilers: Lassen sie sich diesbezüglich umfassend beraten über die Risiken und Folgen von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle. Ohne die genaue Einzelfallkenntnis ist eine pauschale Beantwortung der Frage nicht möglich.
21:26 - Kati hat den Raum betreten
ben: Ab wann gibt es denn Bei Eu Rentner die grundsicherung man muß doch alle 3 jahre neu Erwersunfähigkeit neu beantragen
RABochmann: Die EU-Feststellung muss nach wie vor alle 3 Jahre beantragt werden. Inwieweit ein Grundsicherungsanspruch besteht, hängt von der Höhe der Rente sowie sonstiger anrechnungfähiger Einnahmen sowie dem Bedarf ab.
21:27 - steffi hat den Raum betreten
...
21:29 - Alexa22 hat den Raum verlassen
Hanne: meine Rente beträgt brutto 737,06 Euro. Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?
RABochmann: Dies hängt davon ab, welchen Bedarf Sie haben (insbes. Wohnkosten u. mgl. Mehrbedarf). Bitte lassen Sie sich im Einzelfall beraten, damit dies geklärt werden kann (Beratungsstelle, Rechtsanwalt). 21:29 - Henri hat den Raum betreten
21:29 - rana hat den Raum betreten
21:29 - Katrin hat den Raum betreten
21:29 - melanie hat den Raum verlassen
Hanne: Bekomme ich Antwort per email???
Moderator: Das ist leider nicht möglich!
21:31 - Robert0038 hat den Raum verlassen
21:31 - mam hat den Raum verlassen
dieBrave: meine Frage: was kann ich für Leistungen beantragen nach Ablauf des Krankengeldes und weiterer Krankschreibeung. Meine Eu-Rente wurde abgelehnt.
Birgit_Eilers: Sie können Grundsicherung für Erwerbsfähige beantragen, da Ihre EU-Rente abgelehnt wurde, müssten Sie zwischen 3 bis 6 Stunden täglich arbeitsfähig sein. Dann stehen Ihnen Leistungen nach dem ALG II zu. Sollten Sie vor der Erkrankung ein Jahr lang erwerbstätig gewesen sein, besteht die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ALG I zu stellen. 21:32 - Birgit hat den Raum verlassen
21:32 - romy hat den Raum verlassen
Ihr Beitrag: wega: 4. Bin ich nicht auch, obwohl erst rund 52,5 Jahre alt, ein Fall für die Grundsicherung – denn, wie ich schon schrieb:
… Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE-Betroffenen, der sich selber in den 1. Arbeitsmarkt zurückholen wollte und über einen Vorschuss eine Weiterbildung erzielen, was "gutachtlich" durch Verwendung des Psychologischen Dienstes des einbezogenen Arbeitsamtes zur Ablehnung gestaltet worden ist! Welches Gericht kann angerufen werden?
2. Ich, ARGE-Betroffener, bin extrem verschuldet, freiberuflich - mehr schlecht als recht tätig - und werde obendrein als so genannter Betreuungskunde geführt, aber dabei "klein"-gehalten, obwohl ich mir immer wieder zu helfen wusste, bin ich j e t z t am Ende. Deshalb nochmals meine Frage, an welches Gericht kann ich mich wenden?
3. (Wiederholung von 1. Frage nach 21:09 Uhr) Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE-Betroffenen, der sich selber in den 1. Arbeitsmarkt zurückholen wollte und über einen Vorschuss eine Weiterbildung erzielen, was "gutachtlich" durch Verwendung des Psychologischen Dienstes des einbezogenen Arbeitsamtes zur Ablehnung gestaltet worden ist! Welches Gericht kann angerufen werden? wurde an den Moderator weitergeleitet.
21:32 - stoppi hat den Raum verlassen
21:33 - libelle hat den Raum verlassen
lisa46: hallo -ich und mein mann leben auch von je 1 euro am tag.Er ist langzeitsarbeitslos und ich bekomme eine EU Rente von 829,- davon leben wir.Harz IV wurde meinem Mann abgelehnt wegen haus eigentum baujahr 1936 und wir haben noch nichtmal geld um kohlen zum heizen zu kaufen .Vor harz 4 hatte er noch 500 eu arbeitslosenhilfe ..
RABochmann: Soweit das Eigentum selbstgenutzt ist und eine angemessene Größe hat, kann es grundsätzlich nicht als verwertbar angesehen werden. Bitte lassen Sie den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen, damit ggf. dagegen Widerspruch eingelegt werden kann. Der Fall muss unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallspezifik geprüft werden.
21:34 - Britta hat den Raum betreten
21:34 - Monika hat den Raum betreten
21:34 - robert0038 hat den Raum betreten
Birgit_Eilers: Wenden Sie sich wegen dieser Frage an eine Beratungsstelle in Ihrem Bundesland oder einen Rechtsanwalt.
...
Arme_Sau: Ich bin EU-Rentner und bekomme ergänzende Sozialhilfe (keine Grundsicherung). Welchen Mehrbedarf (wegen chronishcer Erkrankung) gibt es ?
Sanny82: Guten Abend, ich habe mal eine Frage. Ich bin jetzt im 2. Erziehungsjahr u. in Thüringen gibt es ja die möglichkeit, auch noch ein 3. JAhr zuhause zu bleiben, da jedoch erhält man nur 150 EUR Erziehungsgeld. Meine Frage: habe ich, obwohl ich einen ARbeitsplatz habe, aber da ich alleinerziehend bin, gern das 3. Jahr noch nutzen möchte, trotzdem noch Anspruch auf Grundsicherung? LG
Birgit_Eilers: Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder Anwalt in Thüringen.
21:36 - robert0038 hat den Raum verlassen
21:36 - karinb hat den Raum betreten
21:37 - renateuthke hat den Raum verlassen
21:37 - Britta hat den Raum verlassen
21:37 - roland hat den Raum verlassen
Felix: Ich bin 45 Jahre alt und verheiratet. Seit dem 01.07.2005 bekomme ich eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 504,23 €. Mit Datum 01.12.2006 wurde die befristete Rentenzahlung in eine volle Erwerbsminderungs-rente auf Dauer geändert. Von diesen 504.23 € muss ich (seit 01.07.2005) monatlich die Leistungen der Krankenversicherung bei der AOK in Höhe von 127,08, wegen Ausscheidens aus der Pflichtmitgliedschaft begleichen. Mein Vorversicherungszeitraum ist vom 05.06.1999 bis 30.06.2005. Zusätzliche Kosten entstehen mir noch, da ich seit 2002 als nichtinsulinpflichtiger Diabetiker zähle. Wie lange muss ich diese Zahlungen als freiwillig Versicherter leisten? Besteht die Möglichkeit wieder gesetzlich Krankenversichert zu werden? Ist unter diesen Bedingungen ein Anspruch auf Grundsicherung vorhanden bzw. gerechtfertigt?
RABochmann: Die Behörde hat eine umfassende Beratungspflicht. Sie sollten sich parallel auch an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Wohlfahrtsverbände) oder einen spezialisierten Rechtsanwalt. puschel: ab was für einen betrag rente steht einem grundsicherungzu
RABochmann: Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Zu den Regelsätzen s. o.
21:38 - green hat den Raum verlassen
21:38 - Rolf hat den Raum verlassen
21:39 - blacky hat den Raum verlassen
21:39 - one hat den Raum verlassen
ben: Ihnen auch Danke
21:39 - Gurgula hat den Raum betreten
21:39 - karinb hat den Raum verlassen
21:39 - techniker85 hat den Raum verlassen
21:40 - Sanny82 hat den Raum verlassen
21:40 - roland hat den Raum betreten
...
21:43 - nachricht hat den Raum betreten
21:43 - karin51 hat den Raum betreten
21:43 - robert0037 hat den Raum betreten
21:44 - AusDerSchweiz hat den Raum betreten
Zuschauertelefon_01: Herr Feldberger aus Wismar: Ich bin Hartz IV-Empfänger und lebe in einer 52 Qm-Wohnung. Nun wurde mein Geld noch um 120 Euor gekürzt. Ich solle mir eine billigere Wohnung suchen, doch ist das in Wismar und Umgebung leider nicht möglich. Ist das rechtens und was kann ich tun?
RABochmann: Guten Tag Herr Feldberger, soweit ich Sie richtig verstehe, leben Sie allein in Ihrer Wohnung, somit stehen weniger 52 qm zu (die Regelung in Wismar ist mir ad hoc nicht bekannt). Entscheidend ist allerdings auch die Miethöhe. Soweit Sie keinen günstigeren Wohnraum finden können, dokumentieren Sie dies und legen dies der Behörde vor. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
21:44 - Gurgula hat den Raum verlassen
21:45 - Ille26 hat den Raum verlassen
21:45 - akte007 hat den Raum verlassen
21:45 - Wolfgang hat den Raum betreten
Nitzsche: ich bekomme 873 € Eu-Rente habe ich Anspruch auf Leistungen
RABochmann: Dies lässt sich so nicht beantworten. Bitte lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt beraten. Zu den Regelsätzen s. o.
Moderator: Liebe Chatter, es tut mir leid ... unsere experten haben noch jede Menge Fragen zu beantworten! Und bei mir liegen noch an die achtzig Fragen herum. Ich bitte sie um Verständnis, das nicht alle Fragen beantwortet werden konnten! Bleiben sie trotzdem dran. es werden noch einige Frage beantwortet. Vielleicht ist ihre dabei.
Ihr Beitrag: wega: 5. … und letztens – bereits jetzt bedanke ich mich, sollte es so sein, wie „Hanne: Bekomme ich Antwort per email???“ fragte.
Mit anderen Worten:
ich bitte um eine E-Mail-Antwort zu meinem Frage-Komplex 1. – 4. – vielen Dank dafür und noch die besten Wünsche für das angefangene Jahr – Ihr wega! wurde an den Moderator weitergeleitet.
21:46 - steffi hat den Raum verlassen
Ille26: Ich bin seit 11 Jahren EU-Rentner, habe mich jetztvon meinem Mann getrennt und bekomme bei 505 € rente keine Grundsicherung. Warum?
RABochmann: Bitte lassen Sie den Bescheid von einem Rechtsanwalt prüfen und besorgen sich zuvor einen Beratungshilfeschein bei dem in Ihrem Wohnbezirk gelegenen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle).
21:48 - fred hat den Raum betreten
...
21:48 - rana hat den Raum verlassen
Thomas: Welche Freibeträge habe ich als Selbstständiger innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft? Insbesondere betrifft es die Anrechnung von Versicherungsbeiträgen zu einer privaten Altersvorsorge, wenn man von der GRV befreit ist.
Birgit_Eilers: Es gibt keine festen Grenzen. Die private Altersvorsorge muss "angemessen" sein, d.h. sie richtet sich nach den Lebensumständen während des Leistungsbezuges. Dann wird sie vom Einkommen abgezogen. 21:48 - hagi hat den Raum verlassen
21:48 - Annasusanna hat den Raum betreten
21:48 - steffi hat den Raum betreten
21:49 - Ringo hat den Raum verlassen
21:49 - Monika ist weg . 21:49 - Friesia4 ist weg . 21:50 - Friesia4 ist zurück . 21:51 - Monika hat den Raum verlassen
21:51 - Sandy hat den Raum verlassen
alxx: frage. kontoauszüge für 1/4 jahr bei der arge vorlegen ist das rechtens ???? MFG. alxx
Birgit_Eilers: Die ARGE fordert die Kontoauszüge regelmäßig bei der Beantragung an. Im Sozialrecht gilt eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers, der Sie nachkommen sollten, ansonsten wird die Leistung versagt, bis die Mitwirkungshandlung nachgeholt wird.
friedbert28: Meine Verlobte bekommt netto 553 € Erwerbsunfähigkeitsrente, ich bekomme netto 620€ Erwerbsminderungsrente auf dauer. Wir habe jeder eine eigene Wohnung . Können wir Grundsicherung beantragen? Wir leben in Magdeburg , wo müssen wir uns hin wenden?
RABochmann: Grundsicherungsleistungen sind antragspflichtig. Bitte wenden Sie sich an den in Magdeburg zuständigen Träger der Sozialhilfe (ggf. Sozialamt).
...
GB: Hallo, das Problem mit dem Wahlrecht zwischen Leistungen nach dem SGB und Wohngeld habe ich noch nicht ganz verstanden. Könnten Sie das noch einmal erklären?
RABochmann: Das Wahlrecht besteht nur, soweit ein Grundsicherungsanspruch besteht.
21:53 - Wolfgang hat den Raum verlassen
21:53 - Sandy1 hat den Raum betreten
21:53 - balco hat den Raum betreten
paula: Also ich habe gleich eine frage und zwar habe ich eine kilos abgenommen und habe bei harzt 4 stelle einen antrag auf neue bekleidung gestellt was leider abgelehnt wurde und dann muß ich dazu sagen das ich ein teenager habe der auch in die größe gewachsen ist was kann ich da noch tun
Birgit_Eilers: Leider müssen Sie Kosten für Bekleidung aus der Regelleistung bezahlen. Lediglich eine Erstausstattung z.B. bei Schwangerschaft wird noch übernommen. Eine starke Abnahme rechtfertigt keine Erstausstattung. Die Frage ist meines Wissens auch bereits gerichtlich geklärt.
wega: Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE-Betroffenen, der sich selber in den 1. Arbeitsmarkt zurückholen wollte und über einen Vorschuss eine Weiterbildung erzielen, was "gutachtlich" durch Verwendung des Psychologischen Dienstes des einbezogenen Arbeitsamtes zur Ablehnung gestaltet worden ist! Welches Gericht kann angerufen werden? RABochmann: Ihre Frage ist leider etwas diffus. Ich gehe aber von der Zuständigkeit des Sozialgerichtes aus. Bitte lassen Sie sich beraten.
(Siehe später:
Deshalb auch die 2. und weitere Ergänzungen, um bestärkt zu werden, es mit einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht zu begegnen, was man leider Willkür nennen muss, wenn man von der ARGE, wie geschildert, ins "Abseits" gestellt worden ist! MfG: Ihr wega ) 21:54 - Wolfgang hat den Raum betreten
21:55 - Friesia4 hat den Raum verlassen
21:55 - friedbert28 hat den Raum verlassen
21:55 - puck9109 hat den Raum betreten
21:55 - fred hat den Raum verlassen
freyburg: wer hat ahnung zur grundsicherung
Birgit_Eilers: Hallo Freyburg, stellen Sie mir Ihre Frage ich schau, ob ich helfen kann.
balco: können sie mir auch etwas über wohnungswechsel sagen
Birgit_Eilers: Was möchten Sie wissen, beziehen Sie ALG II oder Grundsicherung?
21:57 - GB hat den Raum verlassen
21:57 - elrod hat den Raum verlassen
romy: erst einmal ein gesundes neues jahr nun meine frage: wenn man 2 jobs hat insgesamt eine 40 std/wo algII bezieher ist und trotzdem ist die grundsicherung nicht gewährleistet, dass ich immer noch ein zuschuss bekomme....wo liegt die einkommensgrenze?
RABochmann: Es gibt keine Einkommensgrenze in dem Sinne. Entscheidend ist, welchen Bedarf Sie haben (Regelsätze, angemessene Unterkunftskosten, ggf. Mehrbedarfe). Da Sie Einkommen erzielen ist dieses nach Abzug des Absetzbeträge sowie Freibeträge auf den Bedarf anzurechnen. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall beraten (Beratungshilfeschein nicht vergessen). (mail@rechtsanwaeltin-bochmann.de)
21:58 - Moni hat den Raum betreten
21:58 - Friesia4 hat den Raum betreten
21:58 - nachricht hat den Raum verlassen
Alexa22: Ich bekam bis vor einen Monat noch Hartz 4 und seit ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin steht mir angeblich nichts mehr zu da wir eine ehe ähnliche Gemeinschaft führen kann denn das sein?
RABochmann: Sie bilden nunmehr eine Bedarfsgemeinschaft i. S. d. SGB II. Entscheidend ist die Gesamtschau von Bedarf und ggf. anzurechnendem Einkommen (aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft).
Zuschauertelefon_01: Frau Gribart: Ich bin Hartz IV-Empfängerin und wollte fragen, ob ich eine Anspruch auf Zuschüsse habe, zb. wenn ich mir eine Brille kaufen muss?
RABochmann: Es werden wegen klar definierter Krankheiten u. U. Mehrbedarfe gewährt. Eine einfache Sehhilfe gehört hierzu nicht.
22:00 - nachricht hat den Raum betreten
22:00 - bestvater hat den Raum betreten
Moderator: Liebe Chatter, Liebe Expertinnen, gleich ist der Chat beendet. Ich bitte um Verständnis darum, dass nicht alle Fragen beantwortet werden konnten! Bis bald! Alles Gute!
22:00 - Rocky1 hat den Raum betreten
22:00 - Axel52 hat den Raum verlassen
roland: Bin Eu Rentner bekomme ich auch Grundsicherung meine Rente 719€.
RABochmann: Bitte Frage konkretisieren.
georggrisu: Ich bekomme ein Bu-Rente von 675 netto angeblich würde ich mit brutto über 8oo nicht bedüftig sein .Ist das richtig?
Birgit_Eilers: So in etwa könnte das stimmen. Die Leistung der Grundsicherung setzt sich aus 345 EUR Regelleistung + Miete + Heizkosten - Einkommen = Höhe der Leistung zusammen. Liegen Sie dann unter 800 EUR, haben aber ein Einkommen von 800 EUR, erhalten Sie keine Leistung.
Moderator: Ich danke ganz herzlich Frau Birgit Maria Eilers (Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht), Expertin für Sozialrecht und Frau Karin Bochmann (Rechtsanwältin) - beide aus Berlin!
Ihr Beitrag: wega: Deshalb auch die 2. und weitere Ergänzungen, um bestärkt zu werden, es mit einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht zu begegnen, was man leider Willkür nennen muss, wenn man von der ARGE, wie geschildert, ins "Abseits" gestellt worden ist! MfG: Ihr wega wurde an den Moderator weitergeleitet.
"Gute Nacht": Ich drücke allen, die Sorgen haben - die Daumen, wie es im Volksmund heißt - das sie abnehmen statt zuzunehmen - Ihr wega!
… trotzdem noch erschien noch
– „Gute Nacht; …“ siehe Chat-Protokoll:
Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE.doc
Genauer: Guten Abend und eine Bitte zur Hilfe für einen ARGE-(Betroffenen).