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Das ADU - Zeichen Aufmerksamkeit erwecken
und Sinne schärfen! ( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT dem Cursor über die gesamte Seite bewegen... Diese Erklärung gilt für alle Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen WWW-User im Allgemeinen oder / und die bei dem PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...FORUM Angemeldeten - beispielsweise - in welcher Art auch immer geführt werden und geführt worden sind. Das gilt einschließlich der Seiten von irgendwelchen Untergliederungen und / oder Nachahmern, wie "Vorreitern" aus dem Kreise der früheren ASG und / oder alten / neuen WASG, die e i n d e u t i g k e i n e Subdomänen von beispielsweise htpp://www.wasg-sachsen-anhalt.com , EHEMALIGES u. AKTUELLES WIRKEN (in Arbeit) oder / und SCHWERPUNKT-E sind. Insbesondere die jetzige WASG und alle anderen Genannten oder in Zusammenhang stehenden "Betreiber" bzw. User übernehmen insoweit keine Haftung. Weitreichenster Haftungsausschluss: Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder andere ausdrückliche Vereinbarungen entgegen stehen, wird darüber hinaus generell durch gleichen Kreis (alten und aktuelleren Datums) k e i n e Haftung für irgendwelche direkten, indirekten Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer damit verlinkten Website ergeben. Copyright: Inhalte, Gestaltung und Struktur sind gedankliches Eigentum der User oder / und eingetragener FORUM -Betreiber (Mrz.) - beispielsweise - und urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildern oder Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung stellvertretend d. h. weiterleitend an : Pro-und-Kontra@office-dateien.de Das ADU-Zeichen Aufmerksamkeit erwecken
und Sinne schärfen! ( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT dem Cursor über die gesamte Seite bewegen... Anwendbares Recht: Für die Nutzung der Website gilt ausschließlich deutsches Recht. (Diese Hinweise unterliegen ständiger Aktualisierung) Zur Vertiefung - Linkliste: Zivilrechtliche Rahmenbedingungen für den Inhaltsanbieter http://www.jurpc.de/aufsatz/19990114.htmStand: 15.04.2005 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home http://www.jurpc.de/index.htmlE-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de http://www.jurpc.de/index.html Aktuelles aus dem Inhalt: Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe? – Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten eingebundene digitale Grafiken und Bilder Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm - 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen. Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs- verträge Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge zufriedenstellende Antworten. BGH: Literaturhaus Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein. (Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM: http://67693.rapidforum.com/ - beispielsweise - ausschließen! JurPC-Faksimile: * Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format (Hinweis-e der Redaktion) * JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996 ------------------------------------------------ Technologie zur Barrierefreiheit nach BITV von Makrolog - LIFT Online zur Analyse Ihrer Website Ist Ihr Webauftritt tatsächlich nutzerfreundlich? Testen Sie Ihre Website auf die neuen Regeln für barrierefreien Zugang! Das serverbasierte Programm LIFT überprüft Ihre Website automatisch nach den W3C-Standards zur Barrierefreiheit und nach weiteren internationalen Regeln zur Zugänglichkeit von Websites. Nutzen Sie die Vorteile von Lift, ohne zusätzliche Softwareinstallation - einfach online! Im Rahmen eines Abonnements erhalten Sie regelmässig und automatisch Berichte über den Status der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit Ihrer Websites. Details unter http://www.makrolog.de/lift Das ADU-Zeichen Aufmerksamkeit erwecken
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